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Kodex für den Fahrzeughandel im Internet

Stand 30.04.2013

Effizienter und erfolgreicher Fahrzeughandel ist heute ohne das Internet nicht mehr vorstellbar. Allerdings muss die hohe Qualität des Angebots im Internet erhalten bleiben.

Der ADAC e.V., die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale), der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) und die Internet-Fahrzeugbörsen AutoScout24 und mobile.de haben sich deshalb zusammengetan, um gemeinsame, verbindliche Verhaltensstandards für den Online-Fahrzeughandel zu entwickeln.

Auf dem Verkehrsgerichtstag 2007 in Goslar haben die fünf Partner beschlossen, einen „Kodex für den Fahrzeughandel im Internet“ zu erarbeiten. Dieser Kodex trägt zu einem fairen Wettbewerbsverhalten gewerblicher Verkäufer durch klare Verhaltensregeln bei und stärkt seriöse Händler beim Verkauf ihrer Fahrzeuge im Internet. Er sichert die Vorteile des Fahrzeughandels im Internet sowohl für private als auch gewerbliche Teilnehmer und steigert die Zufriedenheit von Käufern und Verkäufern.

Die Initiatoren schützen ihre Nutzer und Mitglieder durch größtmögliche Transparenz vor Betrugsversuchen und unseriösen Angeboten.

Der Kodex richtet sich an gewerbliche Händler im Internet, Händler- und Verbraucherverbände sowie alle Betreiber von Internet-Fahrzeugbörsen.

Hier einige Beispiele dafür, welche Punkte die Partner gemeinsam geregelt haben:

  • Der Kodex legt fest, wie die Inhalte eines Inserats möglichst transparent zu gestalten sind. So definiert er verbindliche Fahrzeugkategorien und -beschreibungen: Was genau unterscheidet „Neuwagen“, „Jahreswagen“ und „Vorführwagen“? Auch der Begriff eines „Unfallfahrzeugs“ wird definiert.
  • Der Kodex legt fest, welche Inseratsangaben und Verhaltensweisen für Kfz-Händler vorgeschrieben sind – zum Beispiel, welche Angaben zu Kilometerstand und Erstzulassung gemacht werden müssen.
  • Die Verhaltensregeln und Begriffsdefinitionen werden für Nutzer der beteiligten Internet-Fahrzeugmärkte und Verbandsmitglieder verbindlich festgeschrieben. Ein Verstoß zieht Sanktionen bis hin zu einem Ausschluss nach sich. So muss zum Beispiel ein Händler, der Fahrzeuge privaten Käufern zu Nettopreisen oder ein Auto „zzgl. Überführungskosten“ anbietet, mit negativen Sanktionen seitens der Online-Fahrzeugbörsen rechnen.

Wir als Online-Fahrzeugbörse haben uns verpflichtet, den Kodex als Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen und so die Definitionen und Vorgaben des Kodex als verbindlichen Teil der Verträge mit den Händlern umzusetzen. Wir haben uns mit den anderen Initiatoren des Kodex auf einheitliche Definitionen, die für die Nutzer auf unseren Webseiten leicht abrufbar sind, geeinigt. Wir ergreifen Maßnahmen, um unseriöse Anzeigen zu löschen und Anbieter zu identifizieren, die sich nicht an die Vorgaben des Kodex halten und werden geeignete Maßnahmen, bis hin zum Ausschluss der Anbieter ergreifen. Insbesondere ermöglichen wir es Käufern und Händlern, Verstöße unmittelbar zu melden.

Die Fahrzeughändler verpflichten sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Bezug auf die Fahrzeugkategorie und -merkmale sowie den Preis zu machen und die gesetzlichen Vorgaben und die Nutzungsbedingungen der Fahrzeugbörsen einzuhalten.

Die Verbraucher- und Händlerverbände arbeiten darauf hin, dass die Akzeptanz des Kodex zum verbindlichen Branchenstandard für alle ihre Mitglieder wird und treten für die Einhaltung des Kodex ein.